- am 11.01.2011
- auf der Aktuellseite Hamburg / Schleswig-Holstein
- in der Kategorie Allgemeine Meldungen aus der Region
11.01.2011: Seit heute gilt die HVV-Garantie - folgt die nah.sh-Garantie?
Seit dem heutigen 11. Januar 2011 gilt im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) die "HVV-Garantie". Unter dem Motto "Pünktlich oder Geld zurück!" erhält ein HVV-Fahrgast, der mit mehr als 20 Minuten Verspätung sein Ziel erreicht, 50 Prozent des Fahrpreises, mindestens aber 1,00 Euro, zurück. Dabei ist es unbedeutend, wodurch eine Verspätung verursacht wird. Die Garantie gilt nicht nur bei Betriebsstörungen an Fahrzeugen oder Anlagen, sondern auch bei dichtem Verkehr, Unfällen oder Unwetter. Eine Verspätung vongenau 20 Minuten zu spät ergibt noch keinen Anspruch auf Erstattung.
Als "offizielle Anschlüsse", bei denen man sich beim Verpassen des Anschlusses auf die Garantie berufen kann, gelten laut Aussage der HVV-Pressestelle die Verbindungen, die die elektronische Fahrplanauskunft Geofox ausweist, sie sei "Grundlage für die Antragstellung".
Bei Zeitkarten wurde eine durchschnittlichen Nutzungshäufigkeit der Zeitkarte errechnet, nach der sich der Erstattungsbetrag berechnet, wobei auch hier ein Mindestbetrag von 1,00 Euro gilt. So erhält bspw. ein Kunde mit einer allgemeinen Abo-Karte für den Großbereich Hamburg pro Verspätung 1,00 Euro (2.Klasse), bzw. 1,30 Euro (für eine Abokarte 1.Klasse). Für Großbereich + 2 Zonen werden 1,50 Euro (2.Klasse), bzw. 2,00 (1.Klasse) erstattet, bei einer Gesamtbereichs-Abokarte 1,60 Euro (2.Klasse), bzw. 2,10 (1.Klasse). Die Entschädigung bei Zeitkarten erfolgt maximal bis zur Höhe des halben tatsächlichen Kaufpreises (bei Monats-und Abokarten je Monat, bei Wochenkarten je Woche). Inhaber eines Semestertickets erhalten 1,00 Euro.
Der Anspruch kann wie folgt geltend gemacht werden:
Innerhalb von drei Tagen nach der verspäteten Fahrt, muss der Fahrgast den Vorfall auf der Internetseite des HVV unter www.hvv.de (direkter Link zur HVV-Garantie) melden. Hier sind Angaben zur Fahrt, zur genutzten Fahrkarte und zur Person einzutragen. Nach Prüfung der Angaben erhält der Fahrgast per E-Mail einen Beleg mit dem Entschädigungsbetrag und einer Buchungsnummer. Gegen Vorlage dieses Belegs und der genutzten Fahrkarte bekommt der Fahrgast innerhalb von 3 Monaten nach Vorfallsdatum den Erstattungsbetrag in einer der HVV-Servicestellen in bar ausgezahlt. Die Belege können auch gesammelt und einmal im Quartal in einer Servicestelle abgegeben werden. Fahrgäste ohne Internetanschluss können ihre Meldung telefonisch unter der Telefonnummer (040) 3288 4849 abgeben. Sie erhalten den Erstattungsbeleg per Post zugesendet.
Weitere Informationen sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der HVV-Garantie auf der Webseite des HVV zu finden. Dort wird auch betont, dass die HVV-Garantie ist eine freiwillige Leistung des HVV seinen Kunden gegenüber. Eine gesetzliche Verpflichtung, eine solche Garantie vorzusehen, besteht nicht. Die Erstattung erfolgt nur für HVV-Fahrkarten und nicht für andere Angebote (Fahrkarten der DB, Ländertickets, Schönes-Wochenende-Ticket etc.). Um einer doppelten Erstattung vorzubeugen, können Kunden, die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Regelung der Fahrgastrechte in Anspruch nehmen, nicht die HVV-Garantie in Anspruch nehmen.
Generell ist die HVV-Garantie eine gute Idee. Hoffen wir, dass auch eine Auswertung der Erstattungsvorfälle dahingehend geschieht, an welchen Stellen Anschlüsse zu optimieren und Fahrpläne zu verbessern sind. Verbunden sind aber noch einige offene Fragen, die von der HVV-Pressestelle freundlicherweise gegenüber BahnInfo beantwortet wurden:
- Gilt die HVV-Garantie auch dann, wenn ein Bus mehrere Minuten zu früh abfährt? Verfrühungen von zwei oder gar drei Minuten kommen leider vor. Die Antwort der HVV-Pressestelle lautet "Ja".
- Erhält ein Fahrgast mit 1.Klasse-/Schnellbus-Abokarte auch dann den 1.Klasse-Betrag erstattet, wenn er auf einer Verbindung nur die 2.Klasse genutzt hat (bspw. eine reine U-Bahn-Verbindung)? => Hier lautet die Antwort ebenfalls "Ja".
Interessant ist: Laut http://www.nah.sh/de/home/news/114514.htm soll eine ähnliche Regelung als "nah.sh-Garantie" für den Schleswig-Holstein-Tarif eingeführt werden. Auf der nah.sh-Webseite ist übrigens von "mindestens 20 Minuten zu spät" die Rede, während die HVV-Garantie nur bei "mehr als 20 Minuten" greift.
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Quelle: HVV-Pressemitteilung sowie eigene Recherchen und Ergänzungen
Alle Angaben (wie bspw. Preise oder Tarife) ohne Gewähr.
Artikel vom 11.01.2011, zuletzt aktualisiert am 12.01.2011
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