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Der folgende Artikel erschien bei BahnInfo
  • am 22.08.2008
  • auf der Aktuellseite Berlin-Brandenburg
  • in der Kategorie Allgemeine Meldungen aus der Region

Brandenburg führt Mobilitätsticket ein

Bild zum Beitrag

Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider und VBB-Geschäftsführer Hans-Werner Franz stellten heute in Potsdam das neue "Mobilitätsticket", welches zum 1. September 2008 an den Start geht. Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften können Nahverkehrszeitkarten zur Hälfte des regulären Ticketpreises kaufen. Das Land Brandenburg finanziert das vergünstigte Ticket mit jährlich 2,3 Millionen Euro. Damit führt nun auch Brandenburg ein dem Berliner Sozialticket ähnlichen Fahrausweis für Bedürftige ein.

Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider: "Wir können mit dem Mobilitätsticket ganz konkret den Menschen helfen, die aufgrund ihres geringen Einkommens in ihrer Mobilität im Berufsleben oder der Freizeit eingeschränkt sind. Wir wollen, dass möglichst viele bedürftige Menschen das Mobilitätsticket nutzen und haben daher über das Mobilitätsticket umfassend informiert."

Hans-Werner Franz, VBB-Geschäftsführer: "Für finanziell schlechter gestellte Menschen ist das Mobilitätsticket eine sehr gute Sache. Wir bedanken uns bei unseren Partnern in den Leistungsstellen und bei den Verkehrsunternehmen für die gute Zusammenarbeit. So kann das Mobilitätsticket zügig zum 1. September an den Start gehen."

Das neue Mobilitätsticket ist Waben- und kreisübergreifend und geht damit weit über die Forderungen der Volksinitiative für ein Sozialticket hinaus. Angeboten werden 2-, 4- und 6-Waben-Karten sowie Karten für bis zu drei Landkreise bzw. kreisfreie Städte. Es sind gleitende Monatskarten, die nicht übertragbar sind. Innerhalb des gewählten Gültigkeitsbereiches und -zeitraumes können grundsätzlich alle Bahnen und Busse des VBB zu beliebig vielen Fahrten genutzt werden. Das Ticket gilt nur im Land Brandenburg, Fahrten nach Berlin sind nicht zulässig!

Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg können Kinder unter sechs Jahren, ein Kinderwagen, Gepäck sowie ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein gesonderter Einzelfahrausweis Fahrrad erforderlich. Die Mitnahme von weiteren Personen ist ausgeschlossen.

Seit Anfang August können Anspruchsberechtigte bei den Leistungsstellen (Sozialämter, Jobcenter, Agentur für Arbeit und ARGE) die Kundenkarten erhalten und bei den 41 Verkehrsunternehmen die Wertmarken kaufen. Um Anspruchsberechtigte umfassend über das Mobilitätsticket zu informieren, wurden insgesamt 1.000 Plakate in den Leistungsstellen und bei den Verkehrsunternehmen aufgehängt. Zudem wurden Faltblätter zum Mitnehmen mit allen wichtigen Informationen ausgelegt (Gesamtauflage 200.000 Stück) sowie eine breite Medienberichterstattung angegangen.

Der Brandenburgische Landtag hatte im April beschlossen, das Mobilitätsticket einzuführen. Der Aufsichtsrat des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) stimmte dem Vorhaben ebenfalls zu, so dass das "Mobilitätsticket Brandenburg" wie geplant ab dem 1. September erhältlich ist. Es ist zunächst bis zum 31. August 2010 befristet. Im Frühjahr 2010 wird es eine Evaluation des Mobilitätstickets geben.
(Grafik: VBB)

(Jens Fleischmann, 22.08.2008)

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