- am 16.06.2016
- auf der Aktuellseite Nürnberg
- in der Kategorie Allgemeine Meldungen aus der Region
Übergangslösung für den Transport von E-Scootern
Auszug einer Pressemeldung der VAG Nürnberg:
"Die Genehmigungen für einen Transport von Menschen mit E-Scooter in einem
eigens dafür umgebauten Transportfahrzeug liegen vor. Ab Freitag, 1. Juli 2016 steht der Service allen E-Scooter-Nutzern in Nürnberg mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G oder aG) zur Verfügung. Diese Lösung gilt interimsweise bis Mittwoch, 30. November 2016. Informationen und Details zum Service gibt es unter http://www.vag.de . Es istjeder Fahrtwunsch vorher anzumelden. Die Beförderung erfolgt direkt
oder in unmittelbarer Nähe von VAG-Haltestellen und nur im Stadtgebiet Nürnberg entlang der Bus- und Straßenbahnlinien. Die E-Scooter dürfen bestimmte Abmessungen (120 cm Länge, 70 cm Breite
und 300 kg Gewicht) nicht überschreiten und müssen sich in dem umgebauten Nutzfahrzeug sichern lassen. Die E-Scooter-Nutzer müssen selbständig absteigen können und aus Sicherheitsgründen im Fahrzeug
Platz nehmen.
Zum Hintergrund: Seit Jahresbeginn können E-Scooter-Nutzer die Busse und
Straßenbahnen der VAG gemäß einer VGN-weiten Regelung nicht nutzen, wohl
aber die U-Bahnen. Der Ausschluss von der Beförderung in Bussen und Straßenbahnen erfolgte
auf Empfehlung zweier Gutachtens und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen. Grund: Das Gefährdungspotenzial, das von den schweren E-Scootern für die Nutzer wie für andere Fahrgäste
ausgeht. Im Falle eines Unfalles wäre zwar auch der E-Scooter-Nutzer in der Haftung, aber eben auch das Verkehrsunternehmen sowie die Fahrer von Bussen und Straßenbahnen.
Bis zum Herbst soll ein drittes Gutachten vorliegen, das das Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben hat. Dieses Gutachten soll u. a. Aussagen dazu machen,unter welchen Voraussetzungen E-Scooter in Fahrzeugen des ÖPNV im normalen Linienverkehr mitgenommen werden können."
Alle Rechte an den hier veröffentlichten Texten und Bildern liegen ausschließlich bei BahnInfo
bzw. den jeweiligen Autoren. Eine weitere Veröffentlichung der Bilder und Texte (dazu zählt
auch die Verwendung auf anderen Internetseiten) ist ausschließlich mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung der BahnInfo-Redaktion bzw. des jeweiligen Autoren gestattet.