- am 11.04.2017
- auf der Aktuellseite München
- in der Kategorie S-Bahn
S-Bahn als Botschafter für das Bahnland Bayern
Eine S-Bahn der Baureihe ET423 (423 211) dient neuerdings als Botschafterin für das Bahnland Bayern. Als solche soll der weiß-blaue Zug Lust machen, Bayern mit der Bahn zu erkunden. "Mit der S-Bahn in den bayerischen Landesfarben wollen wir für Aufmerksamkeit sorgen", meint die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG). Über die komplette Länge des Fahrzeugs hinweg informieren deshalb Zahlen und Fakten über das Bahnangebot in Bayern. Initiator des Projekts ist die Bayerische Eisenbahngesellschaft, die den Regional- und S-Bahnverkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert. Dass das Nahverkehrsangebot auf Bayerns Schienen gut angenommen wird, belegen auch die Zahlen für das Bayern-Ticket, das erst vor kurzem seinen zwanzigsten Geburtstag feiern konnte. Es wird seit 1997 auf Initiative des Freistaats angeboten und wurde bisher rund 60 Millionen Mal verkauft. Es ist damit das erfolgreichste Länderticket Deutschlands.
Nachdem zwei Drittel der Bahnland-Bayern Fahrgäste die S-Bahnen nutzen, liegt es nahe, gerade hier auf die Leistungen im Regional- und S-Bahnverkehr hinzuweisen. Die Marke Bahnland Bayern mit dem Slogan "Zeit für Dich" bildet das Dach über dem gesamten bayerischen Regional- und S-Bahn-Verkehr. Sie wurde 2010 eingeführt und rückt die unterschiedlichen Verkehrsunternehmen sowie sämtliche Akteure im bayerischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) näher zusammen. Immer wieder mal machen thematisierte Fahrzeuge im Freistaat von sich reden. Seit 2014 gibt es eine Bahnland-Bayern-Lok, die seither auf den Schienen im Freistaat unterwegs ist. (Foto: BEG)
Alle Rechte an den hier veröffentlichten Texten und Bildern liegen ausschließlich bei BahnInfo
bzw. den jeweiligen Autoren. Eine weitere Veröffentlichung der Bilder und Texte (dazu zählt
auch die Verwendung auf anderen Internetseiten) ist ausschließlich mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung der BahnInfo-Redaktion bzw. des jeweiligen Autoren gestattet.